Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeines / Geltungsbereich

  1. Die Leistungen und Angebote des Einzelunternehmens GiLAconsult - Gesellschaft für innovatives Lernen und Arbeiten erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von GiLAconsult schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GiLAconsult. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit vorsorglich widersprochen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  3. Je nach Produkt können ergänzend oder präzisierend weitere spezifische Regelungen eines Vertragsverhältnisses hinzutreten (zum Beispiel eine Lizenzvereinbarung). Diese gelten mit dem Kauf als automatisch anerkannt.

§2 Nutzungsumfang

  1. Der Kunde ist berechtigt, die überlassene Software auf einer von ihm bestimmten Datenverarbeitungseinheit in Verbindung mit einem ihm überlassenen Lizenzschlüssel zu nutzen. Für die Nutzung auf mehreren Datenverarbeitungseinheiten bedarf es mehrerer Lizenzen, beziehungsweise einer Netzlizenz/Schullizenz.
  2. "Nutzen" im Sinne dieses Vertrages ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software zum Zwecke ihrer Ausführung und der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände in der bestimmten Datenverarbeitungseinheit. In Geräten, die an die bestimmte Datenverarbeitungseinheit angeschlossen sind (zum Beispiel Ein- und Ausgabegeräte), ist die Berechtigung zur Nutzung auf die Speicherung und Anzeige beschränkt. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen Software.
  3. Wird die Anwendungsdokumentation ebenfalls in maschinenlesbarer Form überlassen, gilt §2 Absatz 2 auch für diese.
  4. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört die Herstellung von Sicherungskopien von der überlassenen Software und den darin enthaltenen Datenbeständen.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die überlassene Software mit anderer, fremder Software zu verbinden. Die Anwendungsdokumentation enthält eine Beschreibung der hierfür vorgesehenen Schnittstellen. Weitergehende Änderungen der Software sowie Fehlerkorrekturen sind nur in dem Umfang zulässig, als sie zur bestimmungsmäßigen Benutzung der Software notwendig sind. Auf §6 wird Bezug genommen. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) der Software in eine andere Darstellungsform ist untersagt.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die hierin genannten Rechte auf Dritte zu übertragen oder diesen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

§3 Schutzrechte

  1. Sämtliche von GiLAconsult kostenlos oder gegen Entgelt verfügbar gemachten Programme, Handbücher, Internetseiten und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Die Lieferung von Software erfolgt gemäß den in der Dokumentation genannten Bedingungen (Lizenzvereinbarung). Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und / oder gewerblichen Schutzrechte an den von GiLAconsult verkauften Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei GiLAconsult.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowie in alle vom Kunden hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien von maschinenlesbaren Lizenzmaterial in unveränderter Form zu übernehmen.

§4 Lieferung / Zahlung / Preise

  1. Der Kunde kann Probeversionen der Software einschließlich der dazugehörenden Dokumentation über das Internet herunterladen. Diese können unentgeltlich, jedoch befristet unter Beachtung der Bestimmungen diese Vertrages genutzt werden. Jedoch maximal nur für einen Zeitraum von 30 Tagen.
  2. Für die dauerhafte Nutzung muss der Kunde die Software bestellen/registrieren. Nach Eingang der Bestellung/Registrierung erhält der Kunde von uns eine Rechnung. Nach Zahlungseingang auf dem Firmenkonto erhält der Kunde eine Lizenz mit Lizenzschlüssel zur vollständigen Aktivierung der von ihm erworbenen Software. Nach Erhalt des Lizenzschlüssels ist eine Kündigung nicht mehr möglich.
  3. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten.

§5 Gewährleistung

  1. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. GiLAconsult macht für jede von ihr angebotene Software eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die die bestimmungsmäßige Benutzung und die Einsatzbedingungen der Software angibt.
    Für das Lizenzmaterial in der dem Kunden überlassenen Fassung gewährlistet GiLAconsult den vertragsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit der bei Versand gültigen und dem Kunden vor Vertragsabschluß zur Verfügung sehenden Leistungsbeschreibung. Dies gilt insbesondere für zugesicherte Eigenschaften. Im Falle erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist GiLAconsult zur Nachbesserung berechtigt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, GiLAconsult nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.
  3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software vorgesehenen und in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
  4. Der Kunde hat die erhaltene Software nach Maßgabe seiner Fähigkeiten unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche oder erkannte Mängel unverzüglich GiLAconsult anzuzeigen. Danach ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

§6 Einsatzbedingungen

  1. Das dem Kunden überlassene Lizenzmaterial wurde für den Einsatz auf bestimmten Datenverarbeitungsanlagen und für das Zusammenwirken mit bestimmter anderer Software entwickelt. Diese Einsatzbedingungen sind in der Dokumentation angegeben.
  2. Bei einer Benutzung des Lizenzmaterials ohne Einhaltung der Einsatzbedingungen gemäß §6 Absatz 1 entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung nach §5.

§7 Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist Hannover, Deutschland.

§8 Datenschutz

  1. GiLAconsult ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer EDV-technisch für eigene Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

§9 Teilnichtigkeit

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

§10 Gültigkeit der AGB

  1. Alle vorangegangenen AGBs verlieren ihre Gültigkeit.
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